Risikowarnung
- Dieses öffentliche Angebot von Wertpapieren oder Veranlagungen wurde weder von der Finanzmarktaufsicht (FMA) noch einer anderen österreichischen Behörde geprüft oder genehmigt.
- Investitionen in Wertpapiere oder Veranlagungen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des investierten Geldes oder des Risikos, möglicherweise keine Rendite zu erhalten.
- Ihre Investition fällt nicht unter die gesetzlichen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme.
- Es handelt sich nicht um ein Sparprodukt. Sie sollten nicht mehr als 10 % Ihres Nettovermögens in solche Wertpapiere oder Veranlagungen investieren.
- Sie werden die Wertpapiere oder Veranlagungen möglicherweise nicht nach Wunsch weiterverkaufen können.
Teil A: Informationen über den Emittenten und das geplante Projekt
| (a) Identität, Rechtsform, Eigentumsverhältnisse, Geschäftsführung und Kontaktangaben; | Gut Überdacht GmbH Wiestal Landesstraße 23, 5400 Hallein Tel: office@gut-ueberdacht.at www.gut-ueberdacht.at FN UID Eigentumsverhältnisse: 51%: Verein „Baugruppe "Gut Überdacht" I Gemeinschaftliches Wohnprojekt“, ZVR Nr: 1345815662 49%: habiTAT - Verein zur Förderung selbstverwalteter und solidarischer Wohn- und Lebensformen, ZVR Nr: 600226278 Geschäftsführung: Moritz Beeking, Siebenstädterstraße 22/21, 5020 Salzburg; Hedwig Weiß-Reich, Wolfsgartenweg 15/4, 5020 Salzburg; Herbert Glück, Fichtenweg 4, 5400 Hallein |
| (b) Haupttätigkeiten des Emittenten; angebotene Produkte oder Dienstleistungen; | Die Errichtung, Vermietung und Verwaltung der Immobilie Wiestal Landesstraße 23, 5400 Hallein |
| (c) Beschreibung des geplanten Projekts, einschließlich seines Zwecks und seiner Hauptmerkmale. | Der Erwerb, Um- und Zubau und die Vermietung der Immobilie Wiestal Landesstraße 23, 5400 Hallein. Gewerberäume mit Wohnungen sollen zu langfristig günstigen Konditionen vermietet werden. |
Teil B: Hauptmerkmale des Angebots-Verfahrens und Bedingungen für die Kapitalbeschaffung
| (a) Mindestziel der Kapitalbeschaffung im Rahmen des öffentlichen Angebots sowie Zahl der vom Emittenten bereits nach dem AltFG durchgeführten Angebote; | 500.000€ |
| (b) Frist für die Erreichung des Ziels der Kapitalbeschaffung; | Das Angebot ist ein laufendes Angebot, neue Nachrangdarlehen werden für den Austausch bestehender Nachrangdarlehen und Instandsetzungsarbeiten verwendet. |
| (c) Informationen über die Folgen für den Fall, dass das Ziel der Kapitalbeschaffung nicht fristgerecht erreicht wird; | Der Fehlbetrag wird durch einen höheren Kredit bei einer Bank ausgeglichen. |
| (d) Höchstangebotssumme, wenn diese sich von dem unter Buchstabe a genannten Zielbetrag der Kapitalbeschaffung unterscheidet; | 1.999.999€ |
| (e) Höhe der vom Emittenten für das geplante Projekt bereitgestellten Eigenmittel oder Hinweis darauf, dass vom Emittenten keine Eigenmittel bereit gestellt werden; | 100.000 € |
| (f) Änderung der Eigenkapitalquote des Emittenten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot. | Da qualifizierte Nachrangdarlehen als Mezzanine-Kapital zum Eigenkapital zählen und das Fremdkapital (Bankkredite) noch nicht aufgenommen wurden, ergibt dies keine Änderung in der Eigenkapitalquote. Diese liegt aktuell 100%. Unter der Voraussetzung, dass das im Finanzplan genannte Fremdkapital während der Laufzeit diese Angebots einfließen wird ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 1,58% zu Beginn und mit Abschluss des Angebots zwischen 9,5% und 46,54% liegen. Die Tatsächliche Eigenkapitalquote zum Ende des Angebots kann aufgrund der vielen Faktoren die zum Zeitpunkt der Erstellung des Informationsblattes noch nicht fest standen nicht weiter präzisiert werden.
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Teil C: Besondere Risikofaktoren
| Risiken im Zusammenhang
– mit der rechtlichen Ausgestaltung des Wertpapiers oder der Veranlagung und dem Sekundärmarkt, einschließlich Angaben zur Stellung des Anlegers im Insolvenzfall und zur Frage, ob der Anleger das Risiko trägt, für zusätzliche Verpflichtungen über das angelegte Kapital hinaus aufkommen zu müssen (Nachschussverpflichtung); – mit der finanziellen Lage des Emittenten: Liegt negatives Eigenkapital vor? Liegt ein Bilanzverlust vor? Wurde in den vergangenen drei Jahren ein Insolvenzverfahren eröffnet? |
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Darlehensnehmerin die Darlehen nicht im Rahmen eines Gewerbes entgegen nimmt und dass die Darlehen nicht Einlagen im Sinne des österreichischen Bankwesengesetzes sind.
Die Darlehensgeber*innen können die Rückzahlung des Darlehens solange und soweit nicht verlangen, als dies einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Darlehensnehmerin herbeiführen würde. Im Falle eines Insolvenzverfahrens über die Darlehensnehmerin erhalten die Darlehensgeber*innen nur dann ihre Rückzahlung, wenn sämtliche nicht-nachrangigen Gläubiger der Darlehensnehmerin zuvor vollständig befriedigt worden sind („Qualifiziertes Nachrangdarlehen“).Es gibt keine Nachschussverpflichtungen. |
Teil D: Informationen über das Angebot von Wertpapieren oder Veranlagungen
| (a) Gesamtbetrag und Art der anzubietenden Wertpapiere oder Veranlagungen; | Qualifiziertes Nachrangdarlehen in Höhe von 500.000€ bis 1.999.999 €. |
| (b) gegebenenfalls Angaben zu
– Laufzeit, – Zinssatz und sonstigen Vergütungen für den Anleger, – Tilgungsrate und Zinszahlungsterminen, – Maßnahmen zur Risikobegrenzung, soweit diese nicht unter Buchstabe f angeführt sind; |
Laufzeit Keine fixen Laufzeiten, jederzeit kündbar mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, falls nicht anders vereinbart. Zinssatz und ZinszahlungstermineDie Darlehen werden mit einem Prozentsatz von 0% bis 2% jährlich verzinst, je nach Wahl der Darlehensgeber*innen. |
Teil E: Anlegerrechte, die über die in Teil D Beschriebenen hinausgehen
| (a) Mit den Wertpapieren oder den Veranlagungen verbundene Rechte; | Mit den Veranlagungen sind keine Rechte verbunden. |
| (b) Beschränkungen, denen die Wertpapiere oder Veranlagungen unterliegen; | - |
| (c) Beschreibung etwaiger Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung der Wertpapiere oder Veranlagungen; | Qualifizierte Nachrangdarlehen sind nicht veräußerbar oder übertragbar. |
| (d) Ausstiegsmöglichkeiten; | Die Darlehen sind jederzeit kündbar mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, falls nicht anders vereinbart. |
Teil F: Kosten, Informationen und Rechtsbehelfe
| (a) Den Anlegern im Zusammenhang mit der Investition entstehende Kosten; | Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. |
| (b) Dem Emittenten im Zusammenhang mit der Investition entstehende einmalige und laufende jährliche Kosten, jeweils in Prozent der Investition; | Es fallen keine einmaligen oder laufenden Kosten an. |
| (c) Angaben dazu, wo und wie zusätzliche Informationen über das geplante Projekt und den Emittenten unentgeltlich angefordert werden können; | Alle Informationen zu Einzahlungen, Auszahlungen und Zinserträgen, sowie zu den Bilanzen der Gut Überdacht GmbH sind online unter https://direktkredit.habitat.org/gut-ueberdacht/login jederzeit abrufbar oder können per E-Mail an direktkredite@gut-ueberdacht.at angefragt werden. |
| (d) Stelle, bei der Verbraucher im Falle von Streitigkeiten Beschwerde einlegen können. | Schlichtung für Verbrauchergeschäfte Flachgasse 30/2. OG 1150 WienTel.: +43 1 890 63 11 Fax.: +43 1 890 63 11 99 office@verbraucherschlichtung.at |
Prüfvermerk
| Geprüft iSd § 4 Abs. 9 oder des § 5 Abs. 3 AltFG | Die Informationen befinden sich gerade in Prüfung. Etwaige Änderungen werden bekanntgegeben. |
Hinweis:
Gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 bis 4 und Abs. 4 AltFG haben Emittenten neben diesem Informationsblatt noch folgende weitere Informationen zur Verfügung zu stellen:
- während des ersten Jahres der Geschäftstätigkeit die Eröffnungsbilanz, danach den aktuellen Jahresabschluss; sofern keine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses oder einer Eröffnungsbilanz besteht, einen Hinweis darauf;
- den Geschäftsplan;
- im Zusammenhang mit den angebotenen Wertpapieren oder Veranlagungen erstellte allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige für den Anleger geltende Vertragsbedingungen;
- Änderungen gegenüber diesem Informationsblatt sowie Änderungen gegenüber den in den Punkten 1. bis 3. genannten Dokumenten.